„Alle wollen auf dem Berg des Vertrauens wohnen, doch keiner ist bereit auch die Miete dafür zu bezahlen.“
Unbekannt
Das Mietrecht stellt sowohl für Mieterinnen und Mieter also auch für die Vermieterinnen und Vermieter eine grosse Herausforderung dar. Kaum ein Rechtsbereich ist derart detailliert im Gesetz geregelt. Diese Tatsache macht die Suche nach raschen Antworten aber noch schwieriger.
Als ehemaliger Präsident der Schlichtungsstelle für Mietsachen von Bremgarten und Kirchlindach, bin ich mit den Fragen der Mieter ebenso gut vertraut wie mit den Sorgen von Vermietern. In meiner mehrjährigen Praxis habe ich alle wichtigen Facetten des Mietrechts kennen lernen dürfen. Gemeinsam kann ich mit Ihnen die Problematik anschauen und Ihnen dann die Möglichkeiten aufzeigen, die das Rechtssystem für diesen Fall anbietet.
Im Mietrecht gibt es diverse unabänderliche Vorschriften und Formularzwänge zu beachten. Auf Wunsch kann ich die exakte Einhaltung dieser Gesetze überwachen und stellvertretend für Sie die nötigen Verfahrensschritte jeweils rechtzeitig einleiten.
Beachten Sie, dass Sie als Mieter im Kündigungsfalle rechtzeitig reagieren und die Schlichtungsstelle anrufen müssen, falls Sie sich dagegen wehren möchten.
Bitte denken Sie daran, für eine Besprechung betreffend mietrechtliche Fragen, die folgenden Unterlagen bereit zu legen:
- Vollständiger Mietvertrag
- Hausordnung
- Allfällige Korrespondenz (z.B. Kündigungen, Mahnschreiben usw.)