„Eine der verbreitesten Krankheiten ist die Diagnose.“
Karl Kraus, österreichischer Kritiker, Satiriker, Essayist und Dramatiker, 1874-1936

Die fürsorgerische Unterbringung ist eines der umstrittensten Rechtsinstrumente überhaupt. Sie kann im Kanton Bern von einem Arzt oder vom Regierungsstatthalter gegen eine Privatperson verfügt werden.

Falls Sie oder eine Ihnen nahestehende Person von einer fürsorgerischen Unterbringung betroffen sind, kann innerhalb von 10 Tagen ein Rekurs gegen diese Massnahme erhoben werden, der von der kantonalen Rekurskommission umgehend beurteilt werden muss. Die betroffene Person hat also die Möglichkeit, die Rechtmässigkeit der Einweisung durch diese Fachkommission, welche sich aus einem Richter und zwei Fachrichtern (Ärzte) zusammensetzt, überprüfen zu lassen.

Bei der Rekursanhörung kann ich Sie begleiten und Sie auf die Befragung vorbereiten. Ausserdem darf der Rechtsanwalt Anträge stellen und diese begründen.

Das Rekursverfahren selbst ist kostenlos. Die Aufwendungen des Anwaltes sind jedoch zu entschädigen. Auch hier gibt es die Möglichkeit für Bedürftige, einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege zu stellen, so dass die Anwaltskosten im Falle der Gutheissung vorläufig vom Staat übernommen werden (siehe Kosten).

Da ich schon diverse FU-Verfahren begleiten durfte, verfüge ich über genügend Erfahrung auf diesem Gebiet, um im konkreten Fall die richtigen Ratschläge erteilen zu können.

Ihre Akten werden mir als Anwalt zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass es manchmal aufgrund anderweitiger Arbeitslast nicht möglich ist, sehr kurfristige FU-Mandate zu übernehmen. Der Verein PSYCHEX verfügt über eine Liste von Anwälten, die im FU Bereich tätig sind.