„Jedes Ding hat zwei Seiten. Mit Rechtsanwalt drei“
Klaus Klages, Gebrauchsphilosoph, geb. 1938
Die häufigste Frage meiner Klienten bezüglich des Strafrechtes ist: Was erwartet mich? Dies im einzelnen zu klären ist an dieser Stelle kaum möglich und bedarf einer persönlichen Beratung. Auf diesem Rechtsgebiet arbeite ich für Sie als Verteidiger oder als Vertreter des Opfers der Straftat, das als Privatkläger am Prozess teilnehmen kann.
Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung stehe ich als Verteidiger an Ihrer Seite. Ich informiere über Ihre Rechte und begleite Sie durch die Voruntersuchung. Im Falle einer Gerichtsverhandlung argumentiere ich für Sie vor Gericht.
Wenn Sie Opfer einer Straftat werden, kläre ich Sie über die speziellen Opferrechte auf und informiere über mögliche Schadenersatzansprüche. Als Ihr Stellvertreter nehme ich nach Wunsch an der Voruntersuchung teil. Auf diese Art kann ich Ihre Konfrontation mit dem Fall entschärfen. Kommt es zu einer Hauptverhandlung, bereiten wir gemeinsam unsere Teilnahme vor.