„Verträge werden von Juristen für Juristen gemacht, damit die Laien merken, dass man ohne Juristen nicht auskommt.“
Jean Paul Getty, Industrieller, 15.12.1892 bis 6.6.1976
Täglich schliessen Sie diverse Verträge ab, ohne dass Sie dies überhaupt bemerken. Verträge können in grosser Vielfalt auftreten und mannigfaltig ausgestaltet sein. Aus Beweisgründen empfiehlt der erfahrene Jurist, bei wichtigen Angelegenheiten schriftliche Verträge, welche die Details regeln.
Schwierigkeiten treten im Vertragsrecht dann auf, wenn die beiden Parteien den Inhalt eines Vertrages unterschiedlich interpretieren, oder wenn eine Partei ihren Teil des Vertrages nicht richtig erfüllt. Dies kann zu ausgedehnten und manchmal risikoreichen Prozessen führen. Deshalb empfehle ich die grundlegende Analyse der Situation, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Oftmals sind die Beweisschwierigkeiten grösser als die rechtlichen Probleme. Dem gilt es bei einer gemeinsamen Lagebeurteilung Rechnung zu tragen.
Ich stehe Ihnen bei Vertragsproblemen, insbesondere aus diesen Bereichen zur Verfügung:
Kauf, Verkauf und Tausch (ausgenommen Grundstücke, dafür braucht es einen Notar)
Schenkungsvertrag
Leihe und Darlehen unter Privaten
Werkvertrag (z.B. beim Erstellen eines Hauses oder ein anderen Werks)
Einfacher Auftrag (z.B. Verträge mit Ärzten, Juristen und anderen Dienstleistungsanbietern)