„Ein gescheiter Mann muss so gescheit sein, Leute einzustellen, die viel gescheiter sind als er.“
John F. Kennedy 1917-63, amerikanischer Politiker, 35. Präsident der USA (1961-63)
Fast jeder Mitbürger schliesst in seinem Leben mindestens einmal einen Arbeitsvertrag ab. Das moderne Arbeitsrecht ist geprägt von diversen Grundbestimmungen in verschiedenen Quellen des Bundesrechts. Immer häufiger gelten aber auch branchenspezifische und individuelle Bestimmungen. Den Vertragspartnern steht eine grosse Fülle von Freiheiten offen, mit denen Sie den konkreten Vertrag aushandeln können.
Die individuelle Vertragsgestaltung stellt nicht nur die Juristen sondern auch die Betroffenen vor grosse Herausforderungen. Zum Thema Arbeitsrecht gibt es darüber hinaus eine vielfältige Rechtsprechung der Gerichte die ebenfalls berücksichtigt sein will.
Die Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers müssen häufig für den Einzelfall definiert werden. Ich kann mit Ihrer Hilfe abwägen, welches das angemessene Vorgehen bei einem konkreten Problem darstellt und Ihnen Rat erteilen, welche Schritte als nächstens einzuleiten sind.
Der arbeitsrechtliche Gerichtsstreit ist vor erster Instanz dank spezieller Bestimmung in der Schweizerischen Zivilprozessordnung bis zu einem Streitwert von Fr. 30’000.—von Gerichtskosten befreit. Lediglich die Anwaltskosten müssen geregelt werden (siehe Kosten).
In meiner bisherigen Praxis habe ich zahlreiche arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen begleiten und führen dürfen. Damit verfüge ich über die nötige Erfahrung, um Ihre Fragen auf diesem Rechtsgebiet rasch und kompetent zu behandeln.
Eine kompetente Beratung setzt voraus, dass Sie folgende Dokumente vorlegen:
- Vollständiger Arbeitsvertrag
- Reglemente (z.B. Spesen, Ferien usw.)
- Falls zutreffed Gesamtarbeitsvertrag GAV
- Korrespondenz (z.B. Weisungen, Abmahnungen, Kündigungen)